Mitgliedschaft für Kooperationspartner
(Aktive Mitglieder)
Aktive Mitglieder (Kooperationspartner) profitieren durch die Weitergabe der Viva Vita Leistungen an ihre Kunden bzw. Patienten (siehe Passive Mitglieder).
Beispiele für aktive Mitglieder:
- Apotheken
- Arztpraxen
- Sanitätshäuser
- Pflegeheime
- und andere Organisationen des Gesundheitswesens
Aktives Mitglied ( Kooperationspartner ) kann gemäß satzungsgemäß jede natürliche und juristische Person, sowie jede Personenvereinigung werden. Die Aufnahme erfolgt durch das Präsidium oder durch den Hauptgeschäftsführer und kann mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende schriftlich mittels eingeschriebenen Briefs gekündigt werden.
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