Jetzt 4 Monate kostenfrei testen

+ + + 10 Monate kostenfrei testen — für Sammelmitgliedschaft ab 3 Personen + + + Anmeldeschluss ist der 31. Oktober 2010 + + +

A) Die Sammelmitgliedschaft

Die Sammelmitgliedschaft kann derzeit von maximal 10 unabhängigen* Personen genutzt werden.

Bei Anmeldung zu einer Sammelmitgliedschaft ohne vorherige Nutzung der Testmitgliedschaft wird der Mitgliedsbeitrag erst im vierten Monat eingezogen und es besteht zum Ende des dritten Monats ein außerordentliches Kündigungsrecht.

Bei Anmeldung zu einer Sammelmitgliedschaft nach abgelaufener kostenfreier Probemitgliedschaft beachten Sie bitte, dass in diesem Fall die Zeit der kostenfreien Testmitgliedschaft im ersten Jahr der Vollmitgliedschaft mit angerechnet wird. Die Vollmitgliedschaft dauert dann im ersten Jahr derzeit noch weitere 8 Monate.

Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt für bis zu 3 Personen 50,- € und für 4 bis 10 angemeldete Personen 85,- €. Der Beitrag wird von ausschließlich einem angegebenen Konto eingezogen.

Änderung der Mitgliedschaft:
Generell können in eine bestehende Sammelmitgliedschaft neue Mitglieder
ergänzt werden. Auch kann eine Einzelmitgliedschaft in eine
Sammelmitgliedschaft unkompliziert gewandelt und mit weiteren
Mitgliedern ergänzt werden. Bitte beachten Sie dabei: Wird ein Mitglied
neu in eine bestehende Sammelmitgliedschaft aufgenommen/angemeldet, so
gilt die Laufzeit der bestehenden Sammelmitgliedschaft. Wird dabei die
bestehende maximale Personenanzahl für die geleistete Beitragszahlung
überschritten, muss lediglich die Differenz zum nächst höheren Beitrag
für das verbleibende Mitgliedsjahr gezahlt werden. Bei Wandlung einer
Einzelmitgliedschaft in eine Sammelmitgliedschaft gelten die gleichen
Bedingungen. Bei Wandlung mehrerer Einzelmitgliedschaften in eine
Sammelmitgliedschaft wird die bereits am längsten währende Laufzeit der
neuen Sammelmitgliedschaft zugrunde gelegt. Für die Beitragszahlung
gelten die gleichen Bedingungen. Eine mögliche Beitragrückerstattung,
wie sie sich bei mehreren Einzelmitgliedschaften ergeben kann wird nicht
geleistet.

Möchten Sie innerhalb der Mitgliedszeit ein Sammelmitglied austragen
lassen bzw. kündigen, so ist das problemlos möglich. Bitte teilen Sie
uns dies schriftlich mit ( Brief, Fax, eMail ). Eine anteilige
Beitragsauszahlung entfällt jedoch. Ein kostenfreier Mitgliedertausch
ist generell nicht möglich.

Kündigung:
Möchten Sie die Sammelmitgliedschaft einmal kündigen, senden Sie bitte, mindestens einen Monat vor Ende der Laufzeit, schriftlich die Kündigung an Viva Vita Netzwerk Gesundheit e.V.. Andernfalls verlängert sie sich um ein weiteres Jahr und der Mitgliedsbeitrag wird ohne weitere Ankündigung eingezogen und Ihnen schriftlich bestätigt. Möchten Sie nur ein oder ein Teil der Mitglieder aus dem Tarif löschen so muss sichergestellt sein, dass von einem verbleibenden Mitglied die weitere Beitragszahlung erfolgt. Ggfls sind neue Bankdaten an VivaVita zu übergeben.

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* Unabhängige Personen können Familienangehörige gleichermaßen wie
Freunde, Nachbarn oder Bekannte, die in Deutschland leben, sein.

 

Information für Firmen, Verbände, Vereine:

Sie möchten die Viva Vita Leistungen als weiteres Serviceangebot Ihren Mitarbeitern oder Mitgliedern anbieten. Sprechen Sie uns einfach dazu an. Gern können wir dann ein interessantes Servicepaket für Ihr Haus zusammenstellen. Ihre Mitarbeiter/ Mitglieder werden es Ihnen sicher danken.

Frau Berndt, Tel. 0800 – 33 66 44 46 kostenfrei aus d.dt. Festnetz
Oder schreiben Sie uns eine eMail an: mail@vivavita.de

» Zum Anmeldeformular der Sammelmitgliedschaft

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