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Die komplette Rezeptzuzahlung sparen

Bei einer Mitgliedschaft erstattet Viva Vita e.V. die komplette Zuzahlung beim Kauf von verschreibungspflichtigen Medikamenten. In unserer wegweisenden und beratenden Funktion zeigen wir Ihnen noch viele weitere Einsparpotentiale im Gesundheitswesen auf.

A. Vorteile bei einer postalische Bestellung
über eine Viva-Vita-Partner-Versandapotheke

Arzneimittel-
preis
gesetzl. Zuzahlung Ersparnis Kassenrezept gebührenpflichtig Ersparnis Kassenrezept befreit Ersparnis Privatrezept
17,38 € 5,00 € 5,00 € 2,50 € 5,00 €
38,17 € 5,00 € 5,00 € 2,50 € 5,00 €
53,17 € 5,32 € 5,32 € 2,66 € 5,32 €
89,23 € 8,92 € 8,92 € 4,46 € 8,92 €
102,13 € 10,00 € 10,00 € 5,00 € 10,00 €
333,33 € 10,00 € | 3% 10,00 € | 3% 5,00 € 10,00 € | 3%
700,00 € 10,00 € 16,00 € max. 5,00 € 20,00 € max.

1. Bei verschreibungspflichtigen, zuzahlungspflichtigen Arzneimitteln auf Kassenrezept und Privatrezept beträgt die Bonusgutschrift durch Viva Vita e.V. mindestens die gesetzliche Zuzahlung, ab 333,33 € sogar 3% des Arzneimittelpreises. Das sind mindestens 5,- € höchstens jedoch 16,00 € bei Kassenrezept und 20,- € bei Privatrezept.

2. Bei verschreibungspflichtigen, nicht zuzahlungspflichtigen Arzneimitteln oder bei einer vorliegenden Rezeptbefreiung erhalten Sie durch Viva Vita e.V. mindestens die Hälfte der gesetzlichen Zuzahlung pro verordneter Packung, mindestens 2,50 € und maximal 5,- €. Bei nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten oder Hilfsmitteln auf Kassenrezept erstattet Ihnen Viva Vita e.V. mindestens 0,50 € pro Packung, vorausgesetzt der Packungspreis pro Medikament beträgt mindestens 5,00 €. Die Bonuszahlung ist unabhängig von der Verordnungsmenge.

3. Bei nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten auf Privatrezept erhalten Sie den jeweiligen Angebotspreis der Viva Vita -Partnerapotheke.

4. Eventuelle Festbetragszuzahlungen, die von der Krankenkasse nicht erstattet werden, bleiben von dieser Bonusregelung unberührt.

5. Vorteile durch Viva Vita e.V. sind nicht mit Boni der Viva Vita-Partnerapotheken kombinierbar.

6. Ihre Rezepte können Sie bei den mit uns kooperierenden Apotheken einreichen. Dort entrichten Sie die komplette Rezeptzuzahlung und reichen uns den Kassenbeleg mit Ihrer Viva VIta Mitgliedsnummer und Ihrer Bankverbindung (zur Erstattung) ein.

7. Bei kühlpflichtigen Medikamenten erstattet Ihnen Viva Vita e.V. 50% der Rezeptzuzahlung.

B. Vorteile beim Einlösen der Rezepte in einer
öffentlichen Viva-Vita-Parnerapotheke vor Ort

1. Bei verschreibungspflichtigen, zuzahlungspflichtigen Arzneimitteln auf Kassenrezept erstattet Viva Vita e.V. die komplette und bei Privatpatienten die fiktive Rezeptzuzahlung.

2. Bei nicht verschreibungspflichtigen, Medikamenten und Hilfsmitteln erstattet Ihnen Viva Vita 0,50 € pro Artikel unabhängig von der verordneten Menge.

3. Eventuelle Festbetragszuzahlungen, die von der Krankenkasse nicht erstattet werden, bleiben von dieser Bonusregelung unberührt.

4. Mit dem persönlichen, nicht übertragbaren Viva Vita Mitgliedsausweis erhalten alle Viva Vita Mitglieder einen Nachlass von 15 % auf die unverbindliche Verkaufspreisempfehlung aller nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel, Hilfsmittel und Medizinprodukte.

5. Derzeit sind mehrere öffentliche Apotheken in verschiedenen Städten an Viva Vita e.V. angeschlossen.